1. Gegenstand 2. Bedingungen und Beitrittsmodalitäten 3. Gültigkeit von CostaClub-Karten und Ersatzkarten 4. Möglichkeiten zum Punktesammeln 5. Club Aquamarine, Club Coral, Club Pearl 6. Den CostaClub-Mitgliedern vorbehaltene Privilegien 7. Abänderungen zu den CostaClub-Vorschriften und zu den Allgemeinen Bedingungen
Erklärung zum Schutz persönlicher Daten
1. Gegenstand Costa Crociere S.p.A.(nachfolgend „Costa“ genannt) gründet den „CostaClub“. Der „CostaClub“ ist eine Initiative promotionalen Charakters, ohne Gewinnzweck. Mit dem Club wird beabsichtigt: · sicherzustellen, dass die treuesten Costa Kunden eine Reihe von Vergünstigungen und Aufmerksamkeiten erhalten, die mit nachfolgend beschriebenen Regeln der allgemeinen Bedingungen übereinstimmen und unter Berücksichtigung besonderer Konditionen, die regelmäßig veröffentlicht werden; · als Werbemaßnahme die Bilder, Farben und Werte der Marke Costa Crociere und ihrer touristischen Dienstleistungen bekannt zu machen.
2. Bedingungen und Beitrittsmodalitäten 2.1 Dem CostaClub beitreten können alle Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr und Wohnsitz in Schweiz, die wenigstens eine Kreuzfahrt mit Costa unternommen haben. 2.2 Die Anmeldung zum Club ist kostenlos und kann durch einen Anruf unter der Service-Hotline oder an Bord der Costa-Schiffe erfolgen. An Bord vorgenommene Anmeldungen werden innerhalb von 60 Tagen nach Ende der laufenden Kreuzfahrt gültig. Zur Bestätigung der erfolgten Eintragung wird dem CostaClub-Mitglied seine persönliche Mitgliedsnummer per Post oder per Email mitgeteilt. Das Mitglied garantiert die Richtigkeit aller angegebenen Informationen und ist der Alleinverantwortliche hierfür. Die vom Mitglied gelieferten Daten werden in ein Archiv aufgenommen, das die optimale Verwaltung des CostaClubs zum Ziel hat. Dieses Archiv wird von Costa Crociere im Sinne des Gesetzes 196/2003 verwaltet und garantiert den Gebrauch gemäß des Zweckes, der im Abschnitt „Erklärung zum Schutz persönlicher Daten“ der vorliegenden Vorschriften angegeben ist.
3. Gültigkeit von CostaClub-Karten und Ersatzkarten 3.1 Nach der Anmeldung erhält das Mitglied per Email oder per Post die persönliche Mitgliedsnummer an die von ihm angegebene Anschrift zugesandt. Die Mitgliedsnummer muss bei der Buchung einer Kreuzfahrt stets angegeben werden, damit die entsprechenden Punkte gutgeschrieben werden können und der Gast in den Genuss der Clubmitgliedern vorbehaltenen Vorteile kommt. 3.2 Die CostaClub-Karte mit der persönlichen Mitgliedsnummer wird dem Kunden während der ersten Kreuzfahrt ausgehändigt, die er nach seiner Club-Anmeldung unternimmt. Die Karte ist personengebunden. Sie bleibt Eigentum von Costa Kreuzfahrten und ist mit einem Magnetstreifen versehen. Sie darf ausschließlich von ihrem Inhaber entsprechend den vorliegenden Regelungen verwendet werden. Die CostaClub-Karte fungiert im Laufe der Kreuzfahrt auch als Kreditkarte für die Käufe an Bord, als Ausweis (Boarding Pass zum Verlassen und Wiederbetreten des Schiffs) und als Kabinenschlüssel. (Als Kabinenschlüssel kann die CostaClub-Karte nur an Bord von Costa Atlantica, Costa Concordia, Costa Fortuna, Costa Magica und Costa Mediterranea verwendet werden.) 3.3 Die Anmeldung für den CostaClub hat eine dreijährige Gültigkeit. Die Gültigkeit verlängert sich beim Kauf neuer Costa Kreuzfahrten jeweils automatisch um weitere drei Jahre, unbeschadet des Rechts der Mitglieder, ihre Teilnahme am CostaClub-Programm gemäß § 7.11. jederzeit zu unterbrechen. Falls drei Jahre lang keine neue Kreuzfahrt gekauft wird oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, werden die Clubvorteile bis zum nächsten Kauf ausgesetzt, während die gesammelten Punkte des Karteninhabers unverändert erhalten bleiben.
4. Möglichkeiten zum Punktesammeln 4.1 Die Punkte bilden die Berechnungsgrundlage, die von Costa Crociere für den CostaClub verwendet wird. Der persönlichen Mitgliedsnummer ist ein Konto zugeordnet, auf dem die Punkte gutgeschrieben werden. Die Mitglieder, die nach dem 15.Mai 2001 eine Kreuzfahrt gemacht haben, sammeln ihre Punkte aufgrund der Tage, die sie auf Kreuzfahrt an Bord der Costa Schiffe verbracht haben, und des Betrags der Einkäufe, die sie an Bord getätigt haben, und zwar: · für jeden Kreuzfahrttag werden 100 Punkte gutgeschrieben; · Pro an Bord ausgegebene € 52,- (auf einen vollen Betrag gerundet) werden 40 Punkte gutgeschrieben. Für jede Kreuzfahrt, in der Zeit vom 1. Januar 1993 bis 14. Mai 2001, die in der Datenbank von Costa Crociere vorhanden sind, wird den Mitgliedern eine pauschale Gutschrift von 1000 Punkten anerkannt, unabhängig von der Dauer und den Ausgaben an Bord. Sollte die Kreuzfahrt nicht in der Datenbank von Costa Kreuzfahrten vorhanden sein, ist das Mitglied verpflichtet, die Unterlagen, die die erfolgte Reise zu den von ihm angegebenen Terminen beweisen, zu liefern. 4.2 Was die Ausgaben an Bord betrifft, gelten zur Gutschrift der Punkte des Mitglieds nur die Ausgaben, die durch die persönliche Magnetkarte (Costa Karte), die bei Antritt der Kreuzfahrt aktiviert wird, verbucht wurden. Berechnet werden jedoch keine Punkte für die Ausgaben, die im Bordkasino sowie bei den Auktionen an Bord getätigt werden, ebenso wenig wie für die Ausgaben an Bord, die auf einer Magnetkarte registriert wurden, die auf eine andere Person als das Mitglied lautet, selbst wenn diese mit dem Mitglied eine Kabine teilt. 4.3 Mitglieder, die der Meinung sind, Recht auf mehr Punkte zu haben als auf ihrem Konto vorhanden sind, müssen dem Club die Kopien der Kreuzfahrttickets und der Quittungen der Ausgaben an Bord zuschicken, damit der Punktestand überprüft werden kann und ggf. die fehlenden Punkte gutgeschrieben werden. Bitte denken Sie daran, dass wir aus technischen Gründen nur die Anfragen berücksichtigen können, die bis spätestens ein Jahr nach dem Ausschiffungsdatum der Kreuzfahrt, auf die sich die Prüfungsanfrage bezieht, bei uns eingehen. Diese Einschränkung ist erforderlich, damit wir die erforderlichen Kontrollen vornehmen und die korrekte Punktzahl berechnen können, die dem Mitglieder gutzuschreiben ist. Die Anträge auf Überprüfung des Punktestandes können zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, Vornamen und Namen sowie Ihrer persönlichen Mitgliedsnummer per Fax an die Nummer 0049 ( 0) 381-444 96 70 70 oder per Post an Costa Kreuzfahrten, CostaClub, Am Strande 4, D-18055 Rostock geschickt werden. 4.4 Die Gutschrift der Punkte erfolgt 30 Tage nach Beendigung jeder Kreuzfahrt. Mitglieder können ihren aktuellen Kontostand per Internet durch Anmeldung im reservierten Bereich unter www.costakreuzfahrten.de abfragen. Dies ist auch durch einen Anruf bei der Service-Hotline 0041-0800 55 60 20 an (montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr).
5. Aquamarine Club, Coral Club, Pearl Club, Gold Pearl Club Es sind 4 Clubs vorgesehen, die aufgrund der Erreichung des jeweiligen Punktestandes und der gemachten Kreuzfahrten folgendermaßen definiert werden: AQUAMARINE CLUB: Für Mitglieder, die bis zu 2000 Punkten gesammelt haben. CORAL CLUB: Für Mitglieder, die 2001 bis 5000 Punkte gesammelt haben. PEARL CLUB: Für Mitglieder, die mindestens 5001 Punkte gesammelt haben. Der Übergang zum nächsten Club erfolgt automatisch bei Überschreitung der vorstehend genannten Punkteschwellen. Das Mitglied erhält eine schriftliche Mitteilung über den erfolgten Übergang.
GOLD PEARL CLUB: Der Gold Pearl Club ist die neue CostaClub-Kategorie, die am 1. November 2009 offiziell eingeführt wird. Ab diesem Datum erfolgt die Verleihung der Gold Pearl Club-Mitgliedschaft nach Berücksichtigung folgender Voraussetzungen: 1. Anzahl der erreichten Punkte: mindestens 13.001 Punkte 2. Anzahl der gemachten Kreuzfahrten: Die Teilnahme an mindestens drei Kreuzfahrten in den letzten 36 Monaten ist erforderlich. Das sind die Voraussetzungen, um Mitglied in diesem Club zu werden und zu bleiben. Bei Nichterfüllung der Bedingungen erfolgt eine Rückstufung in den Pearl Club, wobei der erreichte Punktestand beibehalten wird. Die Berechnung der gemachten Kreuzfahrten erfolgt folgendermaßen: 1. Am 1. November 2009, dem Tag der Einführung des neuen Clubs, werden alle CostaClub-Mitglieder, die seit November 2006 an drei Kreuzfahrten teilgenommen haben, in den Gold Pearl Club aufgenommen. Die Dauer der Mitgliedschaft wird auf der Grundlage des Abfahrtsmonats der drittletzten gemachten Kreuzfahrt errechnet (Beispiel: Wenn die drittletzte Kreuzfahrt im Dezember 2009 war, läuft die Mitgliedschaft am 31. Dezember 2009 aus, usw.). 2. Das System berücksichtigt stets alle in den letzten drei Jahren gemachten Kreuzfahrten und bestimmt anhand der Daten, ob das CostaClub-Mitglied in den Gold Pearl Club aufgenommen wird. Nach vorheriger Anmeldung auf unserer Homepage können die Mitglieder stets überprüfen, ob sie Gold Pearl-Mitglied sind und wann ihre Mitgliedschaft ausläuft. Mitglieder genießen die Gold Pearl-Mitgliedern vorbehaltenen Vorzugsrabatte nur für die Dauer der Mitgliedschaft. Dies gilt auch für Buchungen von Kreuzfahrten, deren Reisedatum in die Zeit nach dem Ende der Mitgliedschaft im Gold Pearl Club fällt. In diesem Fall erhält das Mitglied den bei der Buchung verfügbaren Rabatt, genießt jedoch während der Kreuzfahrt nicht die an Bord vorgesehenen Privilegien.
6. Den CostaClub-Mitgliedern vorbehaltene Privilegien 6.1 Die Clubmitglieder profitieren von einer Reihe von Privilegien, die je nach ihrer Zugehörigkeit zum jeweiligen Club unterschiedlich sein können. Die Privilegien werden unterteilt in: a) zusätzliche Dienstleistungen oder Statusvergünstigungen und b) Ermäßigungen bei den Einkäufen an Bord. 6.2 Die Ausschüttung der Privilegien ist an die Eingabe der Mitgliedsnummer in der von jedem einzelnen teilnehmenden Mitglied bestätigten Option oder Buchung gebunden. Die Reihenfolge und die Tage der Gewährung der Privilegien an Bord können je nach Dauer der Kreuzfahrt und je nach Organisation des Schiffs variieren und sind durch das Mitglied nicht anfechtbar. 6.3 Das Verzeichnis der zusätzlichen Dienstleistungen und der Vergünstigungen auf die Einkäufe von Waren oder Dienstleistungen an Bord sind in der Broschüre „Der CostaClub verwöhnt Sie mit unendlichen Aufmerksamkeiten“ und in den periodischen Newsletters, welche den Mitgliedern zugeschickt werden, verzeichnet. Costa Crociere behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Erhalts und den Inhalt der Privilegien abzuändern, sofern die bereits von den Mitgliedern erworbenen Rechte erhalten bleiben und den Mitgliedern rechtzeitig Auskunft darüber erteilt wird. 6.4 Die Privilegien unterscheiden sich in persönliche Privilegien und Privilegien pro Kabine. Das persönliche Privileg wird dem Mitglied als Einzelperson anerkannt. Privilegien pro Kabine setzen dessen Aufteilung auf die Gäste, die eine Kabine teilen, voraus. Pro Kabine kann nur eine CostaClub-Karte benutzt werden. 6.5 Das Privileg der „privilegierten Einschiffung“ und der „privilegierten Ausschiffung“ sowie der „prioritären Einschiffung“ und der „prioritären Ausschiffung“ kann aus operativen Gründen ohne Vorankündigung verändert oder aufgehoben werden. Diese Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Einschiffung am Beginn der Kreuzfahrt und die Ausschiffung am Ende der Kreuzfahrt. Mitglieder des Coral Clubs oder Pearl Clubs, die vom Service „privilegierte Einschiffung“ Gebrauch machen wollen, werden gebeten, zur Abholung ihrer Einschiffungsnummer zum Zeitpunkt der Einschiffung mit ihrem Kreuzfahrtticket am Kundendienstschalter vorzusprechen. Für den Service „privilegierte Ausschiffung“ werden die Mitglieder des Pearl Clubs den ersten Gruppen zur Ausschiffung zugeteilt, in Übereinstimmung mit den operativen Anforderungen der einzelnen Einschiffungshäfen. Mitglieder des Gold Pearl Clubs, die vom Service „prioritäre Einschiffung“ Gebrauch machen wollen, werden gebeten, zur Abholung ihrer Einschiffungsnummer zum Zeitpunkt der Einschiffung mit ihrem Kreuzfahrtticket am Kundendienstschalter vorzusprechen. Für den Service der „prioritären Ausschiffung“ werden die Mitglieder des Gold Pearl Clubs den ersten Gruppen zur Ausschiffung zugeteilt, in Übereinstimmung mit den operativen Anforderungen der einzelnen Einschiffungshäfen. Informationen zum Service der „prioritären Ausschiffung“ bei Landausflügen erhalten die Gold Pearl-Mitglieder an Bord. Das Auskunftsbüro an Bord steht jederzeit zur Verfügung, um eventuell besondere Anfragen zu berücksichtigen, wenn diese vorzeitig und nicht später als am Vortag des Endes der Kreuzfahrt gemeldet werden. Die Reihenfolge der Ein- und Ausschiffung kann je nach Kreuzfahrt, den Einschiffungshäfen, den Abfahrts- oder Ankunftszeiten, die für das Schiff vorgesehen sind, und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterschiedlich sein. Sie ist durch die Mitglieder nicht anfechtbar. 6.6 Die Vergünstigungen auf die Einkäufe an Bord werden im Augenblick der Registrierung des Einkaufs durch die persönliche CostaClub-Karte gewährt. Sämtliche Rabatte auf Käufe von Waren oder Serviceleistungen an Bord sind weder mit eventuellen anderen Sonderangeboten noch mit den im Rahmen des ProntoPrice vorgesehenen Ermäßigungen auf Käufe an Bord kombinierbar. Der Rabatt auf das Video „Meine Kreuzfahrt“ oder auf den Kauf von Büchern von Costa wird nicht angewandt, wenn von demselben Produkt mehrere Exemplare gekauft werden. Der Rabatt auf ausgewählte Schönheitsbehandlungen für Gesicht und Körper wird in Übereinstimmung mit der Öffnung der Wellnesscenter an den Tagen, an denen das Schiff im Hafen liegt, gewährt. Die Einladung zu einem kostenlosen Abendessen in den Club-Restaurants sofern vorhanden ist dem Pearl und dem Gold Pearl-Mitglied vorbehalten. Die Einladung umfasst nicht den Preis für Getränke und Serviceentgeld. Die den Gold Pearl Club-Mitgliedern vorbehaltenen Gutscheine für den Photoshop (15 Euro/15 USD) und die Wellnesscenter (30 Euro/30 USD) werden am Ende der Kreuzfahrt nur vom Konto abgebucht, wenn beim Erwerb der Produkte die Magnetkarte des Gold Pearl Club-Mitglieds verwendet wurde. Die Jetons fürs Kasino im Wert von 10 Euro/10 USD – ein Privileg der Pearl Mitglieder (bzw. 30 Euro/30 USD für die Gold Pearl Mitglieder) – werden direkt auf die Costa-Karte gebucht. Die Pearl und Gold Pearl Mitglieder können sich die Jetons beim Kasino-Kassierer abholen. 6.7 Die Preisvergünstigungen beim Kauf einer Kreuzfahrt werden vom Reisebüro direkt bei der bestätigten Buchung oder Option gewährt, und zwar nur in Verbindung mit der Eingabe der persönlichen Mitgliedsnummer. Es ist nicht möglich, durch spätere Eingabe der Mitgliedsnummer eine Buchung nachträglich zu verändern, um in den Genuss des Rabatts zu kommen. Die Vergünstigungen werden nur dann gewährt, wenn der Inhaber selbst tatsächlich an der Kreuzfahrt teilnimmt, unabhängig davon, ob er bei der Anmeldung dabei ist oder nicht. 6.8 Rabatte werden nur auf den Kreuzfahrtanteil gewährt, nicht auf Flüge, Transfers, Hafentaxen, Busanreise und Landaufenthalte sofern vorgesehen, noch auf eventuelle Versicherungen und Anpassungen an Kraftstofferhöhungen und weitere in der Information zum Rabatt genannte Dinge. 6.9 Es ist immer die Kombinierbarkeit der Rabatte auf den Kauf einer Kreuzfahrt mit eventuellen anderen Angeboten zu überprüfen. Die Mitglieder werden gebeten, direkt mit Costa Kreuzfahrten die Modalitäten zur Kombinierbarkeit der Ermäßigungen zu kontrollieren, indem sie die Service-Hotline anrufen oder bei ihrem Reisebüro nachfragen. Die Mitglieder erhalten die Preisermäßigung, sofern an den jeweiligen Abfahrtsterminen freie Plätze verfügbar sind.
7. Abänderungen zu den CostaClub-Vorschriften und zu den Allgemeinen Bedingungen 7.1 Costa Kreuzfahrten behält sich das Recht vor, vorliegende Vorschriften ganz oder teilweise abzuändern oder zu vervollständigen. Die Änderungen werden den Mitgliedern mitgeteilt. Sollte das Programm gestrichen werden, müssen Mitglieder mindestens 6 Monate vorher darüber informiert werden. Vom im Voraus mitgeteilten Zeitpunkt der Streichung des Programms an können keine weiteren Punkte auf Mitgliedskonten gutgeschrieben werden. 7.2 Die Dauer des CostaClub-Programms ist bis zum 15.Mai 2010 festgesetzt, kann jedoch weiter verlängert werden. 7.3 Costa behält sich nach seinem unanfechtbaren Urteil das Recht vor die Mitgliedschaft derjenigen Gäste zu widerrufen, die die Voraussetzung der Mitgliedschaft nicht erfüllen, die die Bestimmungen des CostaClubs nicht einhalten, deren Verhalten nicht gesetzeskonform ist oder nicht den Bestimmungen von Costa oder Partnerunternehmen entspricht, oder die ein Verhalten aufweisen, das dem Ansehen von Costa schadet oder falls sie ihre Mitgliedschaft in einer Art und Weise nutzen, die den Bestimmungen, Regeln und betreffenden Dokumenten bzw. Legitimierungen widerspricht. Costa Kreuzfahrten behält sich das Recht vor, Mitgliedern, die die Bestimmungen nicht erfüllen, die Mitgliedschaft im CostaClub abzuerkennen. Im Falle des Ausschlusses bzw. der Schließung des Kontos verfallen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Punkte und die entsprechenden Privilegien. 7.4 Juristisch mit Costa assoziierte Mitglieder sowie Angestellte von Costa Crociere sind von der Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen. 7.5 Jegliche Mitteilung an die Mitglieder erfolgt von Costa durch Veröffentlichung im entsprechenden Bereich der Homepage www.costakreuzfahrten.ch oder durch eine schriftliche Mitteilung an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder Wohnanschrift. Es liegt in der Verantwortung der Mitglieder sofort jeden Wohnungswechsel mitzuteilen, indem sie Costa Kreuzfahrten direkt durch einen Anruf (aus Deutschland und Österreich) unter der Service-Hotline 0049 (0) 1805- 22 39 59 (Gültig aus dem deutschen Festnetz: 0,14 Euro/Min., Mobilfunkpreise und Auslandstarife können abweichen) bzw. (aus der Schweiz) 0800 55 60 20 (kostenfrei), eine schriftliche Mitteilung an Costa Kreuzfahrten, CostaClub, Am Strande 4, D-18055 Rostock senden oder aber die Adresse auf der Homepage im reservierten Bereich des CostaClubs aktualisieren. 7.6 Die den Mitgliedern anerkannten Punkte und Privilegien sind ausnahmslos an die Person gebunden und können nicht übertragen, verkauft oder in Geld umgewandelt werden. Ebenso ist die Erstattung von nur teilweise genutzten Punkten ausgeschlossen. Jedes Mitglied kann Inhaber von nur einem Konto und nur einer persönlichen Mitgliedsnummer sein. Sollten irrtümlicherweise auf dasselbe Mitglied mehrere Konten bzw. persönliche Mitgliedsnummern ausgestellt sein, wird Costa dafür sorgen, die angesammelten Punkte auf ein einziges Konto zu übertragen und die anderen Konten und die diesbezüglichen persönlichen Mitgliedsnummern zu annullieren. 7.7 Die Punkte (bzgl. der Tage der Kreuzfahrt) werden in keinem Fall gutgeschrieben, sollte das Mitglied mit einem Gratis- oder Sonderticket reisen. In diesem Fall wird die Kreuzfahrt nicht für die Verleihung des Gold Pearl-Status berücksichtigt. Außerdem werden dem Mitglied keine Punkte gutgeschrieben, wenn die Reise aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu verantworten hat, abgesagt wurde. 7.8 Costa Crociere behält sich das Recht vor, das Konto jedes Mitglieds im Hinblick auf irrtümlich gutgeschriebene Punkte zu korrigieren und Gutschriften zusätzlicher Punkte anlässlich besonderer Werbeveranstaltungen, über die das Mitglied unverzüglich informiert wird, vorzunehmen. 7.9 Costa Crociere behält sich das Recht vor, die Abstände, mit denen die periodischen Mitteilungen versandt werden, jederzeit abzuändern. Außerdem behält sich Costa Crociere das Recht vor, die angesammelten Punkte der Mitglieder zu überprüfen. Die Auskünfte über das CostaClub-Konto (Kontoauszüge usw.) werden nur rein zur Information ausgegeben und die Kontoauszüge können nicht kopiert oder in 2facher Ausfertigung ausgestellt werden. 7.10 In keinem Fall kann Costa Crociere für Verzögerungen bei der Verteilung der Prämien und Versendung der Sonderangebote, bei Zerstörung oder Verlust durch die Post oder einen anderen Kurier zur Verantwortung gezogen werden. 7.11 Die Teilnahme am CostaClub unterliegt der Beachtung aller Bedingungen und Klauseln, die in den vorliegenden Vorschriften angeführt sind. Das Mitglied hat das Recht, jederzeit seine Teilnahme am CostaClub-Programm zu beenden. In diesem Fall hat eine schriftliche Mitteilung an Costa Crociere per Fax an die Nummer 0041-0800 55 60 20 oder per Einschreiben an CostaClub, Costa Kreuzfahrten, Stampfenbachstrasse 61, CH-8035 Zürich zu erfolgen. 7.12 Im Falle jeglicher Streitigkeit bzgl. der Gültigkeit, der Auslegung, bzw. der Ausführung der vorliegenden Vorschriften und des CostaClub-Programms werden ausschließlich die italienischen Gesetze und Rechtsprechung angewandt.
Erklärung zum Schutz persönlicher Daten Costa Kreuzfahrten verpflichtet sich konstant zum Schutz der persönlichen Daten seiner Gäste. Alle Angaben zu den Gästen, die für das CostaClub-Programm gespeichert sind, werden von Costa Kreuzfahrten als Inhaber der Behandlung der Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr.196/2003 -Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten - behandelt. Costa Kreuzfahrten hat das Costa Crociere Corporate Marketing Department gemäß Gesetzesdekret Nr. 196/2003 Art. 29 zum Verantwortlichen der Behandlung ernannt. Gesetzesdekret Nr. 196/2003 Art. 29 zum Verantwortlichen der Behandlung ernannt. Die gesammelten Daten können zu folgenden Zwecken verwendet werden: (I) zur Ausführung gemischter Prämien-Aktionen im Rahmen des CostaClubs, (II) zur Gewährleistung der verschiedenen Vorteile und Privilegien für die Gäste; (III) zu statistischen Auswertungen der Gäste-/Mitgliederprofile im Hinblick auf noch mehr auf die Wünsche der Gäste/Mitglieder ausgerichtete Produkte und Leistungen; (IV) für Aktivitäten im Rahmen von Informations- und Werbeaktionen von Costa Kreuzfahrten und, nach vorheriger Zustimmung des Kunden, für Werbe- und Verkaufsaktionen Dritter, die Partner von Costa sind. Die Behandlung der Daten erfolgt auf dem Papier, per Computer und auf telematischem Wege und stets unter Beachtung der vertraulichen Behandlung der Daten. Die gesammelten Daten werden nicht verbreitet und ausschließlich zu den oben genannten Zwecken den nachfolgend aufgeführten Subjekten mitgeteilt: (a) Personen, Gesellschaften, Vereinigungen oder professionellen Studios, die für unser Unternehmen Assistenz oder Beratungsleistungen erbringen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Rahmen buchhalterischer, verwaltungstechnischer, rechtlicher, steuerrechtlicher und finanzieller Fragen; (b) verbundenen Unternehmen, zur selben Firmengruppe gehörenden Unternehmen, auch wenn sich diese im Ausland befinden; © Subjekten, die laut Gesetzgebung und sekundären Normativen befugt sind, Zugang zu den Daten zu erlangen. Die Auflistung der Subjekte, denen Ihre Daten mitgeteilt werden oder werden können, liegt im Unternehmen bereit und kann von Ihnen durch Übersendung eines entsprechenden Antrags an die Marketing-Direktion bequem angefordert werden. Außerdem können, soweit sie von Costa Kreuzfahrten mit bestimmten Operationen der Behandlung der Daten beauftragt wurden, sowohl firmeninternes Personal, das im Rahmen seines Arbeitsvertrags mit der Behandlung der Daten beauftragt ist, als auch externe Subjekte, denen die diesbezügliche Verantwortung übertragen wurde, Kenntnis Ihrer Daten erlangen. Die Daten können auch ins Ausland, in zur EU und nicht zur EU gehörende Länder übermittelt werden, immer jedoch ausschließlich an zur Firmengruppe unseres Unternehmens gehörende Gesellschaften. Gemäß § 7 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 kann das Mitglied durch eine schriftliche Anforderung an Costa Kreuzfahrten, CostaClub, Am Strande 4, D-18055 Rostock seine Rechte geltend machen, zu denen u.a. Folgendes gehört: es kann eine Bestätigung über die Existenz seiner persönlichen Daten verlangen, Kenntnis über die Herkunft der Daten sowie die Vorgehensweise und Ziele der Behandlung fordern, die Löschung und Anonymisierung der Daten oder die Blockierung der behandelten Daten bei Gesetzesverstößen verlangen, ebenso kann es die Aktualisierung, Korrektur oder - falls dies von Interesse ist - Ergänzung der Daten verlangen und die Verwendung der Daten zu Handels-, Werbe- und Marketingzwecken verweigern.
Für die Costa Crociere S.p.A. Vorsitzender und Geschäftsführer |